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   BGH, 03.10.1980 - 2 StR 544/80   

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BGH, 03.10.1980 - 2 StR 544/80 (https://dejure.org/1980,9870)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1980 - 2 StR 544/80 (https://dejure.org/1980,9870)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1980 - 2 StR 544/80 (https://dejure.org/1980,9870)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Umständen die zu einer besonders schweren Tat führen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75

    Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch und Weiterveräußerung von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 03.10.1980 - 2 StR 544/80
    Außerdem würde das Verbot des Besitzes von Betäubungsmitteln von dem Verbot des nicht genehmigten Erwerbs verdrängt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 - und vom 26. Februar 1980 - 1 StR 6/80).
  • BGH, 10.01.1978 - 2 StR 716/77

    Annahme eines besonders schweren Falls aufgrund des Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 03.10.1980 - 2 StR 544/80
    Da nicht festgestellt wurde, daß der Angeklagte Besitz an dem Heroin hatte, und auch sonst keines der in § 11 Abs. 4 BetMG genannten Regelbeispiele vorliegt, hätte das Gericht nach zusammenfassender Abwägung aller wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände über das Vorliegen eines unbenannten besonders schweren Falles entscheiden müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1978 - 2 StR 716/77).
  • BGH, 31.01.1979 - 2 StR 526/78

    Verhältnis von Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln - Besonders schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 03.10.1980 - 2 StR 544/80
    Daß sich die Haupttat der Zeugin W., die Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen erwarb und besaß, als besonders schwerer Fall erwies, rechtfertigt es allein nicht, die Beihilfehandlung des Angeklagten ebenso zu bewerten (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78 - und vom 31. Januar 1979 - 2 StR 526/78).
  • BGH, 18.10.1978 - 2 StR 374/78

    Berücksichtigung von Umständen, die schon Merkmale eines gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 03.10.1980 - 2 StR 544/80
    Daß sich die Haupttat der Zeugin W., die Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen erwarb und besaß, als besonders schwerer Fall erwies, rechtfertigt es allein nicht, die Beihilfehandlung des Angeklagten ebenso zu bewerten (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78 - und vom 31. Januar 1979 - 2 StR 526/78).
  • BGH, 26.02.1980 - 1 StR 6/80

    Verdrängung des Verbots des Besitzes von Betäubungsmitteln durch das Verbot des

    Auszug aus BGH, 03.10.1980 - 2 StR 544/80
    Außerdem würde das Verbot des Besitzes von Betäubungsmitteln von dem Verbot des nicht genehmigten Erwerbs verdrängt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 - und vom 26. Februar 1980 - 1 StR 6/80).
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 27/85

    Fahrt mit Haschisch - § 27 StGB, Beihilfe hinsichtlich des Besitzes, 'kausales

    Denn da er - wovon das Landgericht ausgeht - an dem Erwerb nicht beteiligt war, kann ihm dieser auch nicht zugerechnet werden; es kommt daher - da nach den Feststellungen täterschaftliches Handeln ausscheidet - nur Beihilfe zu dem von M. ebenfalls verwirklichten Besitz-Tatbestand in Betracht (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Oktober 1980 - 2 StR 544/80 - und vom 12. März 1981 - 1 StR 51/81).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81

    Täterschaft oder Teilnahme am unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln -

    So hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (vgl. zur Beihilfe: BGHSt 29, 239, 244; BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78; Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 12/80; Urteil vom 13. Mai 1980 - 1 StR 169/80; Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 303/80; Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 2 StR 544/80; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 615/80; Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 707/80; Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 749/80; zur Mittäterschaft: BGH, Beschluß vom 31. März 1976 - 2 StR 54/76; Beschluß vom 6. November 1979 - 1 StR 358/79; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 335/80, insoweit in BGHSt 29, 390 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80] nicht abgedruckt; Beschluß vom 25. Mai 1981 - 3 StR 160/81).
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